HGG 2001 · Heeresgebührengesetz 2001
§ 57 HGG 2001Abgabenfreiheit
2. Abschnitt Sonstige Bestimmungen
Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von der Entrichtung bundesgesetzlich geregelter Abgaben befreit.