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Grenzüberschreitende Beförderung von Güt · Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

§ 13 Grenzüberschreitende Beförderung von GütUmweltverträgliche Lastfahrzeuge

Artikel 13

ДействуетОфициальный текст

In Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt sollen die Umwelt möglichst wenig belastende Lastfahrzeuge nach dem Stand der Technik eingesetzt werden. Die Gemischte Kommission wird Vorschläge für Förderungsmaßnahmen zum Einsatz solcher Lastfahrzeuge ausarbeiten, ebenso für die Bindung bestimmter Teile des vereinbarten Kontingents an solche Lastfahrzeuge.