§ 6 Österreichische Bibliothekenverbund und Jahresabschluss
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft ist jeweils unter Anwendung der §§ 268 bis 276 des Unternehmensgesetzbuches, dRGBl. S 219/1897 , jährlich durch einen Abschlussprüfer zu prüfen und auf der Homepage der Gesellschaft zu veröffentlichen.
История изменений
- In Kraft seit 2021-01-01
Ссылается на
- Österreichische Bibliothekenverbund und ст. 268
- Österreichische Bibliothekenverbund und ст. 276