Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 20 · Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 2002
§ 5 Abkommen betreffend die Übung AMADEUS 20
SCHADENERSATZFORDERUNGEN
Alle Schadenersatzforderungen, die aus Tätigkeiten der Truppen oder des Gastgeberstaates im Zusammenhang mit diesem Abkommen entstehen, werden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des PfP SOFA gelöst.