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Einrichtung eines Beirates zur gesundhei · Einrichtung eines Beirates zur gesundheitlichen Risikobewertung

§ 4 Einrichtung eines Beirates zur gesundheiFunktionsperiode

ДействуетОфициальный текст

Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren, der Vorsitzende wird jeweils für zwei Jahre bestellt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes ist ein Nachfolger für den Rest der Funktionsperiode zu bestellen.