Übertragung von Buchhaltungsaufgaben · Übertragung von Buchhaltungsaufgaben
§ 1 Übertragung von Buchhaltungsaufgaben
Die im § 7 des Bundeshaushaltsgesetzes angeführten Buchhaltungsaufgaben des haushaltsleitenden Organs Vorsitzender der Volksanwaltschaft werden auf die Buchhaltung des Bundesministeriums für Finanzen übertragen.
Ссылается на
- Übertragung von Buchhaltungsaufgaben ст. 7