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San-AV · Sanitäter-Ausbildungsverordnung

§ 64 San-AVAusbildungsabläufe – allgemeine Notfallkompetenzen

5. Abschnitt Ausbildungen in den allgemeinen Notfallkompetenzen

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Ausbildung in der allgemeinen Notfallkompetenz Arzneimittellehre umfasst eine theoretische Ausbildung im Umfang von 40 Stunden.

(2) Die Ausbildung in der allgemeinen Notfallkompetenz Venenzugang und Infusion umfasst

1. eine theoretische Ausbildung im Umfang von zehn Stunden und

2. ein Praktikum in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt im Mindestumfang von 40 Stunden.