Grenzabfertigung Wolfurt (Schweiz) · Grenzabfertigung Wolfurt (Schweiz)
§ 0 Grenzabfertigung Wolfurt (Schweiz)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen in WOLFURT
StF: BGBl. III Nr. 102/2003
Gestützt auf das Abkommen vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt und insbesondere auf dessen Art. 1 Abs. 3 lit. a wird Folgendes vereinbart:
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 1 am 1. Oktober 2003 in Kraft.