Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

EU-JZG · Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 110 EU-JZGAuskunftsersuchen

Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten

ДействуетОфициальный текст

Während der Überwachung kann das Gericht die zuständige Behörde des Anordnungsstaats jederzeit um Auskunft darüber ersuchen, ob die Überwachung im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalles fortgesetzt werden soll.

История изменений
  • In Kraft seit 2013-08-01