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Übereinkommen über die Errichtung des Jo · Übereinkommen über die Errichtung des Joint Vienna Institute

§ 13 Übereinkommen über die Errichtung des Jo

Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

ДействуетОфициальный текст

Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Institut und einer Partei oder zwischen Parteien dieses Übereinkommens werden durch Verhandlung oder andere vereinbarte Streitbeilegungsmethoden beigelegt.