Elektronische Übermittlung von Daten der · Elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel
§ 7 Elektronische Übermittlung von Daten der
Wird bei den übermittelten Daten ein Fehler festgestellt, so ist dies dem zur Übermittlung Verpflichteten oder dessen Beauftragten mitzuteilen.