DGÜW-V · Druckgeräteüberwachungsverordnung
§ 6 DGÜW-VAllgemeines
1. Hauptstück Allgemeines
Die Prüfungen zur Inbetriebnahme eines Dampfkessels, Druckbehälters, oder einer Rohrleitung werden unterschieden in:
1. erste Betriebsprüfung für die erste Inbetriebnahme oder
2. Betriebsprüfung, für wiederkehrende Inbetriebnahmen, ausgenommen für Rohrleitungen.