SchleppVO 2004 · Schleppliftverordnung 2004
§ 13 SchleppVO 2004
4. Abschnitt Betriebliche Bestimmungen
Als verantwortliche Betriebsleiter oder Betriebsleiter-Stellvertreter dürfen auch Personen bestellt werden, die über kein Betriebsleiterpatent verfügen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 12 vorliegen.