AT · TSch-VeranstV
Tierschutz-Veranstaltungsverordnung
Содержание
- § 0
- Tiermärkte und Tierbörsen
- § 1 Allgemeine Pflichten des Veranstalters und des Verantwortlichen
- § 2 Allgemeine Mindestanforderungen
- § 3 Räumlichkeiten und Ausstattung
- 2. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Tierschauen und Tierausstellungen
- § 4 Ausstellungskatalog
- § 5 Dauer der Veranstaltung, An – und Auslieferung
- § 6 Allgemeine Mindestanforderungen an die Unterbringung ausgestellter Tiere
- § 7 Mindestanforderungen an Unterkünfte für Kaninchen
- § 8 Mindestanforderungen an Unterkünfte für Meerschweinchen
- § 9 Mindestanforderungen an Unterkünfte für Hausgeflügel
- § 10 Mindestanforderungen an Unterkünfte für Haustauben
- § 11 Mindestanforderung an Unterkünfte für andere Vögel
- § 12 Ausstattung der Unterkünfte für andere Vögel
- § 13 Sondervorschriften für Gesamtvogelschauen und Papageienausstellungen
- 3. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Hunde- und Katzenausstellungen
- § 14 Voraussetzungen für die Einbringung
- § 15 Besondere Verpflichtungen des Verantwortlichen
- § 16 Mindestanforderungen an die Unterbringung
- 4. Abschnitt Besondere Bestimmungen für Tausch- und Erwerbsbörsen
- § 17 Allgemeine Mindestanforderungen für Tierbörsen
- § 18 Besondere Verpflichtungen des Verantwortlichen bei Tierbörsen
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 19 Personenbezogene Bezeichnungen
- § 20 In-Kraft-Treten