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Elektronische Übermittlung von Kommunals · Elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen

§ 3 Elektronische Übermittlung von Kommunals

ДействуетОфициальный текст

Der amtliche Vordruck der Kommunalsteuererklärung ist im Internet unter der Adresse www.bmf.gv.at zur Abfrage bereit zu halten. Die Gemeinden haben dem Steuerpflichtigen auf seinen Antrag einen Ausdruck des amtlichen Vordrucks zur Verfügung zu stellen.