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Grundausbildung für die Verwendungsgrupp · Grundausbildung für die Verwendungsgruppe E2b (Justizanstalten)

§ 3 Grundausbildung für die VerwendungsgruppZiele der Grundausbildung

ДействуетОфициальный текст

Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind es,

1. die Kenntnisse zu vermitteln, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben des Justizwachdienstes erforderlich sind,

2. die Bediensteten mit dem Dienst im Justizressort im Allgemeinen und im Bereich der Justizanstalten im Besonderen vertraut zu machen und

3. die erforderlichen Kenntnisse über die Aufbau- und Ablauforganisation der Justizanstalten sowie über die Funktionsweise des Strafvollzugs in Österreich zu vermitteln.

История изменений
  • In Kraft seit 2016-06-09