§ 15 Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrop
Verhältnis dieses Abkommens zu anderen vertraglichen Regelungen
Bestehende vertragliche Regelungen zwischen den Vertragsparteien werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
Verhältnis dieses Abkommens zu anderen vertraglichen Regelungen
Bestehende vertragliche Regelungen zwischen den Vertragsparteien werden durch dieses Abkommen nicht berührt.