Melde-VO Seilb 2006 · Melde-VO Seilb 2006
§ 2 Melde-VO Seilb 2006Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Seilbahnunternehmen, die eine im § 1 angeführte Seilbahn betreiben.
Melde-VO Seilb 2006 · Melde-VO Seilb 2006
Diese Verordnung gilt für Seilbahnunternehmen, die eine im § 1 angeführte Seilbahn betreiben.