AT · Zwischenstaatliches Übereinkommen über d
Zwischenstaatliches Übereinkommen über den Verkehr von Kraftfahrzeugen
Содержание
- § 0 (Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. Nr. 61/1938 ) Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 61 aus 1938,)
- § 1 Allgemeine Bestimmungen.
- § 2
- § 3 Anforderungen, denen Kraftfahrzeuge zu genügen haben, um zum zwischenstaatlichen Verkehr auf öffentlichen Wegen zugelassen zu werden.
- § 4 Ausstellung und Anerkennung der zwischenstaatlichen Zulassungsscheine.
- § 5 Unterscheidungszeichen.
- § 6 Anforderungen, denen die Führer von Kraftfahrzeugen zu genügen haben, um im zwischenstaatlichen Verkehr zur Führung eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Wegen zugelassen zu werden.
- § 7 Ausstellung und Anerkennung der zwischenstaatlichen Führerscheine.
- § 8 Beobachtung der Landesgesetze und Landesbestimmungen.
- § 9 Kennzeichnung gefährlicher Stellen.
- § 10 Mitteilung von Auskünften.
- § 11 Schlußbestimmungen.
- § 12
- § 13
- § 14
- § 15
- § 16
- § 17