Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

HStBV-HAUP · Studienbeiträge an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien

§ 4 HStBV-HAUPAnmeldung zum Studium

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Zuge der Anmeldung (Inskription) sind zu entrichten:

1. ein allfälliger Studienbeitrag,

2. der Studierendenbeitrag und

3. ein allfälliger Sonderbeitrag.

(2) Studierende, die für Studien an mehreren Pädagogischen Hochschulen beitragspflichtig sind, haben die erfolgte Einzahlung des Studienbeitrages an der zulassenden Pädagogischen Hochschule bei der oder den anderen Pädagogischen Hochschulen zu belegen.

(3) Im Fall eines gemeinsam eingerichteten Studiums haben die beteiligten Pädagogischen Hochschulen bei der Anmeldung (Inskription) zusammenzuwirken. Dabei hat die zulassende Pädagogische Hochschule die Inskription der oder den anderen beteiligten Pädagogischen Hochschulen zu melden.

История изменений
  • In Kraft seit 2009-09-01