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Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung · Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung

§ 6 Lebensmitteltechnik-AusbildungsordnungTechnologie

Theoretische Prüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:

1. Lebensmittelverarbeitung und -herstellung,

2. Förder-, Abfüll- und Verpackungstechnik,

3. Konservierungs- und Haltbarmachungsverfahren,

4. Lebensmittel- und Betriebshygiene.

(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich vier Aufgaben zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.