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Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung · Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung

§ 8 Lebensmitteltechnik-AusbildungsordnungAngewandte Mathematik

Theoretische Prüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Prüfung hat Aufgaben aus folgenden Bereichen zu umfassen:

1. Volums- und Masseberechnung,

2. Prozentrechnung,

3. Ausbeuteberechnung,

4. Mischungsrechnung,

5. Rezepturberechnung.

(2) Die Verwendung von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.