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Europäisches Übereinkommen über die Ausü · Europäisches Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten

§ 8 Europäisches Übereinkommen über die Ausü

ДействуетОфициальный текст

In Verfahren, die ein Kind berühren, ist die Justizbehörde befugt, in den nach innerstaatlichem Recht bestimmten Fällen, in denen das Wohl des Kindes ernstlich gefährdet ist, von Amts wegen zu handeln.