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Abkommen über den Austausch und gegensei · Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)

§ 0 Abkommen über den Austausch und gegensei

ДействуетОфициальный текст

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 160/2008

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),

in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht als solche ausgewiesen und der anderen Partei übermittelt werden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Form der Zusammenarbeit, bei der solche Informationen ausgetauscht werden oder entstehen, anwendbar ist.

sind wie folgt übereingekommen:

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 mit 1. Dezember 2008 in Kraft.