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Rechte und Pflichten sowie die Wahl der · Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Mitglieder des Vertrauensrates in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen

§ 2 Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Rechte und Pflichten Beratung mit Interessenvertretungen

ДействуетОфициальный текст

Die Mitglieder des Vertrauensrates können sich innerhalb der Ausbildungszeit mit der zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung und/oder gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen beraten. Diese Beratungsgespräche sind beim Ausbildungsleiter/bei der Ausbildungsleiterin oder dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin anzumelden und dürfen den internen Ausbildungs- und Betriebsablauf nicht über Gebühr stören.