Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 · Pflanzenschutzmittelgesetz 2011
§ 5 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011Anträge
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
(1) Anträge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind beim Bundesamt für Ernährungssicherheit schriftlich einzureichen.
(2) Der Antragsteller muss in einem Mitgliedstaat einen Sitz oder eine Niederlassung haben.