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AußWG 2011 · Außenwirtschaftsgesetz 2011

§ 4 AußWG 2011Einhaltung der internationalen Verpflichtungen

2. Hauptstück Genehmigungskriterien

ДействуетОфициальный текст

Eine Genehmigung ist zu verweigern, wenn der Vorgang im Widerspruch zu den Verpflichtungen Österreichs aufgrund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder anderer völkerrechtlicher Regelungen, insbesondere Verpflichtungen zur Durchführung von restriktiven Maßnahmen oder zur Durchführung von Übereinkommen im Bereich der Rüstungskontrolle und der Kontrolle des Technologietransfers, stehen würde.