Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Konvention über die polizeiliche Zusamme · Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa

§ 12 Konvention über die polizeiliche ZusammePrävention

Artikel 12

ДействуетОфициальный текст

Die Strafverfolgungsbehörden der Vertragsparteien tauschen ihre Erfahrungen im Bereich der Kriminalprävention aus und bemühen sich um die Initiierung und Durchführung gemeinsamer Programme in diesem Bereich.