Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Soziale Sicherheit (Uruguay) · Soziale Sicherheit (Uruguay)

§ 14 Soziale Sicherheit (Uruguay)

Individuelles kapitalgedecktes System

ДействуетОфициальный текст

1. Die einer Verwaltungsstelle für die Mittel der Beitragszahler (AFAP) angeschlossenen Erwerbstätigen erwerben ihre Leistungen durch das auf ihrem individuellen Konto angesammelte Kapital

2. Die in dem kapitalgedeckten System erworbenen Leistungsansprüche treten zu den auf dem Solidarsystem beruhenden Leistungen hinzu, sofern der Erwerbstätige die nach den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Anspruchsvoraussetzungen, soweit erforderlich unter Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, erfüllt.