BVergGVS 2012 · Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012
§ 5 BVergGVS 2012Bauaufträge
1. Abschnitt Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand
1. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Tätigkeiten, oder
2. die Ausführung eines Bauwerkes, oder
3. die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,
ist.
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