Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

WFA-GV · WFA-Grundsatz-Verordnung

§ 10d WFA-GVErgebnisdarstellung

3. Abschnitt Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Ergebnisdarstellung der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere

1. Problemanalyse, Zielformulierung und gewählte Maßnahmen

2. die finanziellen Auswirkungen gemäß der in den WFA-FinAV festgelegten Vorgaben.

(2) Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäß Anlage 3 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.