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WFA-KJV · WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung

§ 3 WFA-KJVVereinfachte Abschätzung

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Kinder und Jugend voraussichtlich wesentlich betroffen ist. Dafür sind die entsprechenden Wesentlichkeitskriterien der WFA-Grundsatzverordnung (WFA-GV) heranzuziehen.

(2) Nach den Vorgaben der Anlage 1 ist dabei insbesondere zu prüfen, ob durch das Vorhaben

1. der Schutz, die Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung von Kindern und jungen Erwachsenen oder

2. die Unterhaltsversorgung, der Ausgleich für Kinderkosten und die Betreuung von Kindern oder

3. die Zukunftssicherung von Kindern und jungen Erwachsenen in mittelfristiger Perspektive

wesentlich betroffen sind.