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Leihe von Gegenständen ihres beweglichen · Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen (Albanien)

§ 5 Leihe von Gegenständen ihres beweglichen

Artikel 5

ДействуетОфициальный текст

Jede Vertragspartei schützt und erhält das bezeichnete bewegliche staatliche Kulturerbe der anderen Vertragspartei im Einklang mit den höchsten internationalen Standards, solange es sich auf seinem Staatsgebiet befindet.