§ 18 IVS-GAufgaben der AustriaTech
3. Abschnitt Fortentwicklung intelligenter Verkehrssysteme
Die AustriaTech wird mit folgenden Aufgaben betraut:
1. Betrieb des Nationalen Zugangspunkts (§ 12);
2. Erfüllung der Funktionen einer Nationalen Stelle gemäß § 13 Abs. 1 Z 2;
3. Analyse der über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellten Daten hinsichtlich ihrer geographischen Abdeckung und anderer signifikanter Kriterien;
4. Information über die Spezifikationen und Beratung hinsichtlich ihrer Einhaltung;
5. Unterstützung von Datenlieferanten bei der Datenerfassung am Nationalen Zugangspunkt;
6. Unterstützung von IVS-Diensteanbietern bei der Entwicklung von IVS-Anwendungen in den vorrangigen Bereichen sowie bei der Berichterstattung nach europäischen Vorgaben.