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Informationsaustausch in Steuersachen (J · Informationsaustausch in Steuersachen (Jersey)

§ 2 Informationsaustausch in Steuersachen (JHoheitsbereich

ДействуетОфициальный текст

Artikel 2

Die ersuchte Vertragspartei ist nicht zur Erteilung von Informationen verpflichtet, die ihren Behörden nicht vorliegen und sich auch nicht im Besitz oder in der Verfügungsmacht von Personen in ihrem Hoheitsbereich befinden.