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Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan) · Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan)

§ 22 Luftverkehrsabkommen (Turkmenistan)INKRAFTTRETEN

ARTIKEL 22

ДействуетОфициальный текст

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Erhalt der letzten, auf diplomatischem Wege übermittelten Notifikation, dass in den Staaten der Vertragsparteien die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in Aschgabat am 13. Oktober 2011 in zweifacher Ausfertigung in deutscher, turkmenischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.