Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

AT · SFVO

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

Действует128 статейТекст проверен 25.10.2026

Содержание

  1. § 0
  2. 1. Teil Geltungsbereich
  3. § 1 Örtlicher Geltungsbereich
  4. § 2 Sachlicher Geltungsbereich
  5. 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
  6. § 3 Begriffsbestimmungen
  7. § 4 Schiffsführer
  8. § 5 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
  9. § 6 Allgemeine Sorgfaltspflicht
  10. § 7 Verhalten unter besonderen Umständen
  11. § 8 Benutzung der Gewässer
  12. § 9 Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
  13. § 10 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
  14. § 11 Besetzung des Ruders
  15. § 12 Schiffsurkunden und andere Dokumente
  16. § 13 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
  17. § 14 Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Gewässer
  18. § 15 Beschädigung von Anlagen
  19. § 16 Verbot des Einbringens in das Gewässer
  20. § 17 Rettung und Hilfeleistung
  21. § 18 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
  22. § 19 Havarien
  23. § 20 Besondere Anweisungen
  24. § 21 Überwachung
  25. § 22 Anordnungen vorübergehender Art
  26. § 23 Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen
  27. § 24 Fahrgastschifffahrt
  28. § 25 Betrieb von Fähren
  29. § 26 Sturmwarnung
  30. § 27 Veranstaltungen
  31. § 28 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
  32. § 29 Schiffskraftstoffe
  33. § 30 Ausrüstung von Kleinfahrzeugen
  34. § 31 Meldungen
  35. § 32 Transport gefährlicher Güter
  36. 2. Kapitel Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
  37. § 33 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
  38. § 34 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
  39. § 35 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
  40. § 36 Kennzeichen der Anker
  41. 1. Abschnitt Allgemeines
  42. § 37 Anwendung und Begriffsbestimmungen
  43. § 38 Lichter
  44. § 39 Tafeln, Flaggen und Wimpel
  45. § 40 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
  46. § 41 Verbotene Lichter und Zeichen
  47. § 42 Ersatzlichter
  48. § 43 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
  49. 2.A Bezeichnung während der Fahrt
  50. § 44 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie von Schub- und Koppelverbänden
  51. § 45 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
  52. § 46 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
  53. § 47 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
  54. § 48 Bezeichnung der Fahrgastschiffe
  55. § 49 Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
  56. 2.B Bezeichnung beim Stillliegen
  57. § 50 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
  58. § 51 Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
  59. § 52 Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen sowie anderer Fischereigeräte
  60. § 53 Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
  61. § 54 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
  62. 3. Abschnitt Besondere Zeichen
  63. § 55 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
  64. § 56 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, die Arbeiten im Gewässer durchführen
  65. § 57 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
  66. § 58 Notzeichen
  67. § 59 Verbot, das Fahrzeug zu betreten
  68. § 60 Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
  69. § 61 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird
  70. § 62 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
  71. 4. Kapitel Schallzeichen und Sprechfunk
  72. § 63 Allgemeines
  73. § 64 Gebrauch der Schallzeichen
  74. § 65 Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen
  75. § 66 Verbotene Schallzeichen
  76. § 67 Notzeichen
  77. § 68 Sprechfunk
  78. 5. Kapitel Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer
  79. § 69 Schifffahrtszeichen
  80. § 70 Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen
  81. § 71 Bezeichnung von Gefahrenstellen und von Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind
  82. 1. Abschnitt Allgemeines
  83. § 72 Begriffsbestimmungen
  84. § 73 Allgemeine Verhaltensregeln
  85. § 74 Fahrgeschwindigkeit
  86. § 75 Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
  87. 2. Abschnitt Begegnen, Kreuzen und Überholen
  88. § 76 Allgemeine Grundsätze
  89. § 77 Kreuzen
  90. § 78 Begegnen
  91. § 79 Begegnen im engen Fahrwasser
  92. § 80 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
  93. § 81 Überholen: Allgemeine Bestimmungen
  94. 3. Abschnitt Weitere Regeln für die Fahrt
  95. § 82 Wenden
  96. § 83 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebengewässern; Liegeplätze
  97. § 84 Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
  98. § 85 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
  99. § 86 Vermeidung von Wellenschlag
  100. § 87 Verbände
  101. § 88 Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
  102. 4. Abschnitt Fähren
  103. § 89 Vorschriften für Fähren
  104. 5. Abschnitt Durchfahren von Brücken
  105. § 90 Durchfahren von Brücken: Allgemeines
  106. § 91 Durchfahren fester Brücken
  107. 6. Abschnitt Beschränkte Sichtverhältnisse
  108. § 92 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
  109. § 93 Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
  110. 7. Abschnitt Besondere Regeln
  111. § 94 Ausweichpflicht
  112. § 95 Verhalten beim Ausweichen
  113. § 96 Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
  114. § 97 Verhalten gegenüber Fahrgastschiffen
  115. § 98 Verhalten der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird, und gegenüber Fahrzeugen, von denen aus gefischt wird
  116. § 99 Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
  117. § 100 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
  118. § 101 Rafting
  119. § 102 Uferzonen
  120. 7. Kapitel Regeln für das Stillliegen
  121. § 103 Allgemeine Regeln für das Stillliegen
  122. § 104 Ankern
  123. § 105 Festmachen
  124. § 106 Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
  125. § 107 Wache und Aufsicht
  126. 8. Kapitel Gewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen
  127. § 108 Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerreinhaltung
  128. § 109 Beitrag zur Gewässerreinhaltung
  129. § 110 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
  130. § 111 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
  131. 3. Teil Hafenordnung
  132. § 112 Verhalten in Häfen
  133. § 113 Betreten der Fahrzeuge
  134. § 114 Benützungsbeschränkungen
  135. § 115 Verhalten bei Gefahr
  136. § 116 Festmachen
  137. § 117 Beaufsichtigung der Fahrzeuge
  138. § 118 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
  139. § 119 Loswerfen
  140. § 120 Gebrauch der Propulsionsorgane
  141. § 121 Landgang
  142. § 122 Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
  143. § 123 Sicherung von Leitungen
  144. § 124 Verkehr im Hafen
  145. 4. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
  146. § 125 Übergangsbestimmungen
  147. § 126 Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
  148. § 127 Inkrafttreten