AT · SFVO
Seen- und Fluss-Verkehrsordnung
Содержание
- § 0
- 1. Teil Geltungsbereich
- § 1 Örtlicher Geltungsbereich
- § 2 Sachlicher Geltungsbereich
- 1. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Schiffsführer
- § 5 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
- § 6 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- § 7 Verhalten unter besonderen Umständen
- § 8 Benutzung der Gewässer
- § 9 Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
- § 10 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
- § 11 Besetzung des Ruders
- § 12 Schiffsurkunden und andere Dokumente
- § 13 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
- § 14 Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Gewässer
- § 15 Beschädigung von Anlagen
- § 16 Verbot des Einbringens in das Gewässer
- § 17 Rettung und Hilfeleistung
- § 18 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
- § 19 Havarien
- § 20 Besondere Anweisungen
- § 21 Überwachung
- § 22 Anordnungen vorübergehender Art
- § 23 Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen
- § 24 Fahrgastschifffahrt
- § 25 Betrieb von Fähren
- § 26 Sturmwarnung
- § 27 Veranstaltungen
- § 28 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
- § 29 Schiffskraftstoffe
- § 30 Ausrüstung von Kleinfahrzeugen
- § 31 Meldungen
- § 32 Transport gefährlicher Güter
- 2. Kapitel Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge
- § 33 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge
- § 34 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
- § 35 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
- § 36 Kennzeichen der Anker
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 37 Anwendung und Begriffsbestimmungen
- § 38 Lichter
- § 39 Tafeln, Flaggen und Wimpel
- § 40 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
- § 41 Verbotene Lichter und Zeichen
- § 42 Ersatzlichter
- § 43 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
- 2.A Bezeichnung während der Fahrt
- § 44 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb sowie von Schub- und Koppelverbänden
- § 45 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
- § 46 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
- § 47 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
- § 48 Bezeichnung der Fahrgastschiffe
- § 49 Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
- 2.B Bezeichnung beim Stillliegen
- § 50 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
- § 51 Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
- § 52 Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen sowie anderer Fischereigeräte
- § 53 Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
- § 54 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
- 3. Abschnitt Besondere Zeichen
- § 55 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie der Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
- § 56 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, die Arbeiten im Gewässer durchführen
- § 57 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
- § 58 Notzeichen
- § 59 Verbot, das Fahrzeug zu betreten
- § 60 Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
- § 61 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird
- § 62 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
- 4. Kapitel Schallzeichen und Sprechfunk
- § 63 Allgemeines
- § 64 Gebrauch der Schallzeichen
- § 65 Schallzeichen von Häfen und Liegeplätzen
- § 66 Verbotene Schallzeichen
- § 67 Notzeichen
- § 68 Sprechfunk
- 5. Kapitel Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Gewässer
- § 69 Schifffahrtszeichen
- § 70 Bezeichnung von Hafeneinfahrten und Liegeplätzen
- § 71 Bezeichnung von Gefahrenstellen und von Zonen, die besonderen Zwecken gewidmet sind
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 72 Begriffsbestimmungen
- § 73 Allgemeine Verhaltensregeln
- § 74 Fahrgeschwindigkeit
- § 75 Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
- 2. Abschnitt Begegnen, Kreuzen und Überholen
- § 76 Allgemeine Grundsätze
- § 77 Kreuzen
- § 78 Begegnen
- § 79 Begegnen im engen Fahrwasser
- § 80 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
- § 81 Überholen: Allgemeine Bestimmungen
- 3. Abschnitt Weitere Regeln für die Fahrt
- § 82 Wenden
- § 83 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebengewässern; Liegeplätze
- § 84 Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
- § 85 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
- § 86 Vermeidung von Wellenschlag
- § 87 Verbände
- § 88 Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
- 4. Abschnitt Fähren
- § 89 Vorschriften für Fähren
- 5. Abschnitt Durchfahren von Brücken
- § 90 Durchfahren von Brücken: Allgemeines
- § 91 Durchfahren fester Brücken
- 6. Abschnitt Beschränkte Sichtverhältnisse
- § 92 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
- § 93 Schallzeichen während der Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen
- 7. Abschnitt Besondere Regeln
- § 94 Ausweichpflicht
- § 95 Verhalten beim Ausweichen
- § 96 Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
- § 97 Verhalten gegenüber Fahrgastschiffen
- § 98 Verhalten der Fahrzeuge, von denen aus gefischt wird, und gegenüber Fahrzeugen, von denen aus gefischt wird
- § 99 Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
- § 100 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
- § 101 Rafting
- § 102 Uferzonen
- 7. Kapitel Regeln für das Stillliegen
- § 103 Allgemeine Regeln für das Stillliegen
- § 104 Ankern
- § 105 Festmachen
- § 106 Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
- § 107 Wache und Aufsicht
- 8. Kapitel Gewässerschutz und Entsorgung von an Bord anfallenden Abfällen
- § 108 Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerreinhaltung
- § 109 Beitrag zur Gewässerreinhaltung
- § 110 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
- § 111 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
- 3. Teil Hafenordnung
- § 112 Verhalten in Häfen
- § 113 Betreten der Fahrzeuge
- § 114 Benützungsbeschränkungen
- § 115 Verhalten bei Gefahr
- § 116 Festmachen
- § 117 Beaufsichtigung der Fahrzeuge
- § 118 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
- § 119 Loswerfen
- § 120 Gebrauch der Propulsionsorgane
- § 121 Landgang
- § 122 Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
- § 123 Sicherung von Leitungen
- § 124 Verkehr im Hafen
- 4. Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 125 Übergangsbestimmungen
- § 126 Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
- § 127 Inkrafttreten