Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

Übereinkommen über die gegenseitige Amts · Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

§ 16 Übereinkommen über die gegenseitige Amts

Zahlungsaufschub

ДействуетОфициальный текст

Der ersuchte Staat kann einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen gestatten, wenn sein Recht oder seine Verwaltungspraxis dies in ähnlichen Fällen zulässt; er unterrichtet hierüber jedoch den ersuchenden Staat im Voraus.