LVR 2014 · Luftverkehrsregeln 2014
§ 49 LVR 2014Übergangsbestimmungen
13. Abschnitt Schlussbestimmungen
Alle Bescheide, die gemäß den Luftverkehrsregeln 2010, BGBl. II Nr. 80/2010 , erteilt wurden, behalten im Rahmen ihrer jeweiligen Befristung ihre Gültigkeit.