VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 192 VAG 2016Externe Modelle und Daten
5. Abschnitt Berechnung der Solvenzkapitalanforderung unter Verwendung eines internen Modells
Die Verwendung eines von Dritten erhaltenen Modells oder von Dritten erhaltener Daten stellt keine Rechtfertigung für eine Ausnahme von den Anforderungen an das interne Modell gemäß § 186 bis § 191 dar.
История изменений
- In Kraft seit 2016-01-01