VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 332 VAG 2016Insolvenz
13. Hauptstück Strafbestimmungen
Wer die im § 309 Abs. 1 erster Satz vorgeschriebenen Anzeige unterlässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 Euro zu bestrafen.
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- In Kraft seit 2017-01-01