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Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung · Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung

§ 3 Erzeuger-Rahmenbedingungen-VerordnungFormvorlagen und Übermittlungsvorgaben

1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen

ДействуетОфициальный текст

(1) Soweit von der AMA für Meldungen, Berichte, Anträge und Anzeigen Formulare verfügbar gemacht werden, sind diese zu verwenden.

(2) Die Übermittlung der Meldungen, Berichte, Anträge und Anzeigen kann, sofern in den folgenden Bestimmungen keine speziellen Vorgaben für die Übermittlung festgelegt werden, schriftlich, auf elektronischem Weg per email, unter Verwendung der verfügbar gemachten Formulare durch Hochladen des ausgefüllten Formulars oder durch automationsunterstützte und strukturierte Datenübertragung unter Verwendung der vorgesehenen Online-Formulare erfolgen.