AT · SpBV 2015
Sportbooteverordnung 2015
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck, Umsetzung von EU-Recht
- § 2 Geltungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Grundlegende Anforderungen
- § 5 Nationale Bestimmungen für die Schifffahrt
- § 6 Freier Warenverkehr
- 2. Abschnitt Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 7 Pflichten der Hersteller
- § 8 Bevollmächtigte
- § 9 Pflichten der Einführer
- § 10 Pflichten der Händler
- § 11 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- § 12 Pflichten der privaten Einführer
- § 13 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
- 3. Abschnitt Konformität des Erzeugnisses
- § 14 Konformitätsvermutung
- § 15 EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang III EU-Konformitätserklärung und Erklärung gemäß Anhang römisch drei
- § 16 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- § 17 Erzeugnisse, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist
- § 18 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
- 4. Abschnitt Konformitätsbewertung
- § 19 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
- § 20 Entwurf und Bau
- § 21 Abgasemissionen
- § 22 Geräuschemissionen
- § 23 Begutachtung nach Bauausführung
- § 24 Zusätzliche Anforderungen
- § 25 Technische Unterlagen
- 5. Abschnitt Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 26 Informationspflichten der notifizierenden Behörde
- § 27 Anforderungen an notifizierte Stellen
- § 28 Konformitätsvermutung
- § 29 Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- § 30 Notifizierungsverfahren
- § 31 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
- § 32 Änderungen der Notifizierungen
- § 33 Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen
- § 34 Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- § 35 Meldepflichten der notifizierten Stellen
- § 36 Koordinierung der notifizierten Stellen
- 6. Abschnitt Überwachung der Erzeugnisse
- § 37 Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Erzeugnisse
- § 38 Verfahren zur Behandlung von Erzeugnissen, mit denen eine Gefahr verbunden ist
- § 39 Formale Nichtkonformität
- § 40 Berichterstattung
- 7. Abschnitt Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 41 Inkrafttreten
- § 42 Übergangsbestimmungen
- § 43 Sprachliche Gleichbehandlung