AdrRegV 2016 · Adressregisterverordnung 2016
§ 2 AdrRegV 2016
Für Gebäude sind im Adressregister die im § 9a Abs. 3 VermG festgelegten Angaben einzutragen. Bestandteile dieser Angaben sind die in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Inhalte und Merkmale.
Gebäudeangaben
Inhalt und Merkmale
zuständige Stelle
Z 1
Adressdaten des Gebäudes in Form einer näheren, insbesondere numerischen Bezeichnung betreffend das einzelne Haus, die Stiege, einen Pavillon ua.
Objektnummer (OBJNR)
STAT
Wenn sich mehrere Gebäude auf einer Adresse befinden, müssen die Gebäude näher beschrieben werden, damit sie voneinander unterscheidbar sind.
Gemeinde
Stiege;
Block;
Gruppe;
Haus;
Ladenzeile;
Los;
Objekt;
Parzelle;
Pavillon;
Reihe;
Stand;
Weg
Gebäudezusatzbezeichnung: entspricht die angeführte standardisierte Gebäudebezeichnung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, kann in Ausnahmefällen ein freier Text verwendet werden (zB Werkstatt)
Gemeinde
Numerische Bezeichnung und nähere Beschreibung des Gebäudes abgekürzt
Gemeinde-BEV
Z 2
Repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes
Der Referenzpunkt soll innerhalb des Gebäudes (Gebäudekomplexes) zu liegen kommen.
Gemeinde
Art der Bestimmung
Gemeinde
Angabe, ob die Adresse inner- oder außerhalb eines in der DKM dargestellten Gebäudes liegt
Gemeinde
Z 3
Allfällige weitere Adressen, die von der Gemeinde für dieses Gebäude vergeben wurden
J – Hauptadresse
N – Identadresse
Für jedes Gebäude ist nur eine Hauptadresse erlaubt.
Gemeinde
Z 4
Allfällige Eigenschaft als Gebäude im Sinne des § 2 Z 2 GWR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 9/2004 , zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2009
Aus den überwiegenden Flächenangaben der Nutzungseinheiten errechnet sich eine Zuordnung zur EU-Gebäudeklassifikation:
Gebäude mit einer Wohnung;
Gebäude mit zwei oder mehr Wohnungen;
Wohngebäude für Gemeinschaften;
Hotels und ähnliche Gebäude;
Bürogebäude;
Groß- und Einzelhandelsgebäude;
Gebäude des Verkehrs- und Nachrichtenwesens;
Industrie- und Lagergebäude;
Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke sowie das Bildungs- und Gesundheitswesen;
Sonstige Baulichkeiten
STAT
Z 5
Funktion(en) des Gebäudes
Apotheke;
Einsatzzentrale / Rettungsdienst;
Polizei;
Feuerwehr;
Gemeindeamt;
Krankenanstalt;
Tankstelle;
Schule;
nicht bearbeitet;
zur Zeit keine Funktion zugeordnet (Mehrfachangaben sind möglich)
Gemeinde
Z 6
Allenfalls die Nutzung des Gebäudes nach den Vorgaben der Gemeinde
Freier Text
Gemeinde
Z 7
Von der Gemeinde allenfalls gemachte sonstige Angaben, soweit sie nicht unter Z 8 oder 9 fallen
Der bisher von der Gemeinde verwendete Gebäudeschlüssel
Gemeinde
Z 8
Eignung für Wohnzwecke
Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet: ja/nein
Gemeinde
Z 9
Allenfalls weitere Angaben für das Meldewesen
Weitere Angaben für das Meldewesen
Bundesministerium für Inneres
Z 10
Vom Adressregister für das Gebäude vergebene Adressnummer
Adressnummer; setzt sich aus Adresscode und Subcode zusammen (ADRNR)
BEV
Adresscode gemäß § 9a Abs. 2 Z 10 VermG (ADRCD)
BEV
Für jedes Gebäude auf einer Adresse wird ein Zähler (Subcode) vergeben (SUBCD).
BEV
Ссылается на
- AdrRegV 2016 ст. 9a