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Grundausbildungsverordnung des Bundesmin · Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen

§ 2 Grundausbildungsverordnung des BundesminZiele der Grundausbildung

ДействуетОфициальный текст

(1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bekennt sich zu einer zukunftsorientierten und individuell abgestimmten Ausbildung seiner Mitarbeiter/innen nach den Erkenntnissen des New Public Management.

(2) Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind

1. die Vermittlung jener Kenntnisse, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben auf dem Arbeitsplatz, den die/der Bedienstete innehat oder anstrebt, erforderlich sind,

2. die Bediensteten mit den Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen umfassend vertraut zu machen und

3. weitreichende Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.