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Übereinkommen über die Privilegien und I · Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz

§ 8 Übereinkommen über die Privilegien und IDiplomatische Privilegien

Artikel 8

ДействуетОфициальный текст

10. Zusätzlich zu den Privilegien und Immunitäten gemäß Artikel 7 werden dem Generalsekretär, den Mitgliedern des Exekutivkomitees und den sie begleitenden Familienmitgliedern jene Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen gewährt, wie sie Diplomaten gemäß Völkerrecht gewährt werden.