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Reifen- und Vulkanisationstechnik-Ausbil · Reifen- und Vulkanisationstechnik-Ausbildungsordnung

§ 6 Reifen- und Vulkanisationstechnik-AusbilFachkunde

Theoretische Prüfung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Prüfung hat die stichwortartige Beantwortung von Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Werk- und Hilfsstoffe,

2. Fahrzeugbereifung,

3. Werkzeuge, Geräte und Bearbeitungsmaschinen,

4. Reparaturtechnik.

(2) Die Prüfung kann auch in programmierter Form mit Fragebögen geprüft werden. In diesem Fall sind aus jedem Bereich fünf Fragen zu stellen.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 80 Minuten zu beenden.