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Frauenförderungsplan des Bundesministeri · Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend

§ 6 Frauenförderungsplan des BundesministeriAuswahlkriterien

1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die Auswahlkriterien gemäß § 5 B-GlBG sind zu beachten.

(2) In Bewerbungsgesprächen sind diskriminierende Fragestellungen (wie zur Familienplanung) unzulässig. Bei der Beurteilung der Eignung dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden, rollenstereotypischen Verständnis der Geschlechter orientieren.