AT · Verordnung Schulprogramm für landwirtsch
Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Содержание
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2
- § 3 Begünstigte
- § 3a Verfahren für die Antragstellung
- § 3b Förderfähige Kosten
- § 3c Nicht förderfähige Kosten
- § 3d Zeitpunkt Kostenanerkennung
- § 3e Kostenplausibilisierung
- § 3f Umgang mit Einnahmen
- § 3g Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge
- § 3h Rückforderung zu Unrecht gewährter Beträge
- 2. Abschnitt Abgabe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
- § 4 Abgabe von Obst und Gemüse
- § 5 Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen
- § 6 Höhe der Förderung für die Abgabe von Erzeugnissen gemäß § 4 Höhe der Förderung für die Abgabe von Erzeugnissen gemäß Paragraph 4
- § 7 Höhe der Förderung für die Abgabe von Erzeugnissen gemäß § 5 Höhe der Förderung für die Abgabe von Erzeugnissen gemäß Paragraph 5
- § 7a Milch-Aktion
- § 8 Zulassung der Antragstellerinnen und Antragsteller
- § 9 Zuteilung der Budgetmittel für die Abgabe von Erzeugnissen
- § 9a Priorität der Milch-Aktion
- § 10 Gewährung der Beihilfe für die Abgabe von Erzeugnissen
- 3. Abschnitt Sonstige Maßnahmen im Rahmen des Schulprogramms
- § 11 Sonstige Maßnahmen
- § 12 Höhe der Förderung für die Durchführung von sonstigen Maßnahmen gemäß § 11 Höhe der Förderung für die Durchführung von sonstigen Maßnahmen gemäß Paragraph 11
- § 13 Genehmigung für sonstige Maßnahmen gemäß § 11 Genehmigung für sonstige Maßnahmen gemäß Paragraph 11
- § 14 Gewährung der Beihilfe für sonstige Maßnahmen gemäß § 11 Gewährung der Beihilfe für sonstige Maßnahmen gemäß Paragraph 11
- 4. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 15 Meldepflichten
- § 16 Kontrollen
- § 17 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 18 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 19 Muster und Formblätter
- § 20 Inkrafttreten