WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
§ 62 WTBG 2017Firma
2. Abschnitt Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die Firma hat einen Hinweis auf den ausgeübten Wirtschaftstreuhandberuf zu enthalten.
WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
2. Abschnitt Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die Firma hat einen Hinweis auf den ausgeübten Wirtschaftstreuhandberuf zu enthalten.